Falsch geparkt, zu schnell gefahren – schnell kann es im Straßenverkehr zu Regelverstößen und den damit verbundenen Verwarnungen oder Bußgeldern kommen. Die meisten Bürger wollen die Sache dann so schnell wie möglich aus der Welt schaffen und die Strafe bezahlen, bevor es zu langwierigen und teuren Bußgeldverfahren kommt. Die Bußgeldstelle des Landes Hessen bietet dafür ihren Bürgern schon seit 2015 im Rahmen des Online-Anhörungsverfahrens per Internet nicht nur eine schnelle und einfache Möglichkeit, ihr Recht auf Äußerung zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wahrzunehmen, sondern auch Verwarngelder sofort zu begleichen. „Wir wollten mithilfe der modernen digitalen Technologien unseren Bürgerservice verbessern“, sagt Detlef Erdmann, Leiter Informationstechnik der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Hessen, „da lag es nahe, Informations- und Auskunftsmöglichkeiten mit der Zahlungsoption zu kombinieren.“
Um dem Bürger den Einstieg in das Online-Portal so einfach wie möglich zu machen, enthalten die Schreiben der Behörde seit 2015 alle notwendigen Zugangsinformationen, bestehend aus einer verkürzten, leicht einzugebenden URL des Portals sowie dem Aktenzeichen und einer PIN für den personalisierten Log-in. Zusätzlich ist ein QR-Code aufgedruckt, über den der Nutzer sich per Smartphone direkt im Portal einloggen kann. „Die Seite ist im Responsive Design gestaltet und wird daher für jedes Endgerät optimal dargestellt“, erklärt Erdmann die Vorteile.
PayPal von Anfang an Standard
Zu den Zahlungsmöglichkeiten gehört neben Visa, Mastercard und Giropay von Anfang auch PayPal. „Wir wollten es dem Bürger so einfach wie möglich machen“, sagt der IT-Leiter, „deshalb war es uns wichtig, eine so beliebte und weit verbreitete Zahlungsmethode wie PayPal anbieten zu können.“ Dass die Bußgeldstelle damit die richtige Entscheidung getroffen hat, zeigt die Akzeptanz. Rund 75 Prozent aller über das Online-Verfahren getätigten Zahlungen erfolgen per PayPal. Insgesamt verzeichnet die Nutzung des Online-Portals eine stetig steigende Nachfrage. Bis zu 30 Prozent der ausgesendeten Schreiben werden online beantwortet, rund 18 Prozent aller Verwarngelder online bezahlt – Tendenz steigend. „Wir haben im Februar 2015 begonnen, die Schriftstücke mit den Online-Zahlungsinformationen zu versenden. Bis heute wurden über vier Millionen verschickt, der monatliche Umsatz über das Portal liegt im höheren sechsstelligen Bereich“, fasst Detlef Erdmann zusammen.
Für den Bürger bringt das Online-Portal viele Vorteile. „Im Anhörungsverfahren kann er sich direkt die vorliegenden Beweise, etwa die Bilder aus einer Geschwindigkeitsüberwachung, ansehen oder selbst Beweismittel hochladen, die den Vorwurf gegebenenfalls entkräften“, erklärt Peter Koch, Dezernatsleiter des Dezernats 44, Zentrale Bußgeldstelle. Bei der Zahlung über PayPal werden Aktenzeichen und Kontodaten automatisch übernommen, Zahlendreher oder andere Fehler, wie sie beim manuellen Ausfüllen eines Überweisungsträgers vorkommen können, sind ausgeschlossen. „Das funktioniert genau so einfach wie ein Online-Einkauf“, sagt Koch. Auch Name, Titel und Adresse würden automatisch korrekt übermittelt, so der Dezernatsleiter weiter, „alle notwendigen Informationen stehen uns im PayPal-Portal zur Verfügung, die Fehlerquote ist Null.“
Bessere Datenqualität
Das entlastet natürlich auch die Behörde in der weiteren Bearbeitung der Bescheide. „Die Datenqualität erhöht sich deutlich, während der manuelle Aufwand für die Mitarbeiter erheblich sinkt,“ sagt Koch, „so können wir die zunehmenden Aufwände mit den bestehenden Personalressourcen auch in Zukunft gut bewältigen.“ Weniger Fehler, weniger Mahnungen, weniger Papier, schnellere Zahlungseingänge – auch betriebswirtschaftlich rechnet sich die PayPal-Nutzung: „Ein Verfahren kostet uns trotz der zusätzlichen Betriebskosten nicht mehr als vor der Einführung des Online-Portals“, betont Erdmann.
Die Bußgeldstelle arbeitet weiter an der Optimierung und Verbesserung des Angebots. Seit Sommer 2017 bietet sie beispielsweise auch die Möglichkeit, Zahlungen aufgrund von Bußgeldbescheiden über das Portal durchzuführen, bei denen keine Online-Äußerung mehr möglich ist. „Unser Bestreben ist es, Verwaltungsvorgänge für den Bürger so einfach wie möglich zu gestalten“, sagt Koch, „gerade unangenehme Dinge wie Bußgelder sollten nicht noch zusätzlichen Aufwand und Stress nach sich ziehen, weil man zur Bank laufen und Überweisungsträger ausfüllen muss.“
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