PayPal Stories Archive

Informationen zur neuen Gesetzgebung zu Bezahl-Buttons
Ab dem 1. August 2012 tritt der Paragraph § 312g des BGB mit drei neuen Absätzen in Kraft. Demnach müssen kostenpflichtige Online-Angebote mit deutlichen Hinweisen gekennzeichnet werden.
 
Was beinhaltet das neue Gesetz?
Vor der Bestellabgabe sollten für den Kunden folgende Informationen klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung gestellt werden: Vertragsgegenstand, Gesamtpreis, Liefer- und Versandkosten sowie Vertragslaufzeiten. Die Beschriftung des Bestell-Buttons verdeutlicht die Zahlungspflicht des Käufers. Die Bestellsituation muss so gestaltet werden, dass der Verbraucher seine Bestellung ausdrücklich bestätigt und sich zu einer Zahlung verpflichtet.
 
Was bedeutet dies für Händler, die PayPal als Zahlungsoption anbieten?
In den Fällen, in denen der Käufer sein verbindliches Angebot zum Kauf auf den PayPal-Seiten abgibt (bei QR-Shopping), sind die gesetzlichen Voraussetzungen bereits erfüllt: Der Aufdruck des PayPal-Buttons besagt „Jetzt zahlen“. Rechts darüber ist der Warenkorb nebst Lieferkosten und Gesamtpreis aufgezeigt.
 
In Fällen, in denen der Käufer sein Angebot verbindlich auf der Website des Händlers abgibt, können wir nicht prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, dies liegt in der Verantwortung des Händlers.

Annick Fuchs 

 
Bleiben Sie auf dem Laufenden.

Melden Sie sich an, um die neuesten Nachrichten per E-Mail zu erhalten.

Abonnieren